Dritter Teil: Die Vermeidung einer Entscheidungskorrektur durch Auslegung mit unbestimmter Wertung
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http://books.openedition.org/chbeck/1206Abstract
In den folgenden Fragmenten wählen die römischen Juristen zur Entscheidung ihrer Sachfragen nicht die naheliegendste Lösung, weil diese nach ihrer Meinung zu einem unbilligen Ergebnis führen würde. Insofern ähnelt die Situation derjenigen, die vorliegen muss, wenn eine Entscheidung korrigiert wird. Die hier aufgeführten Fragmente enthalten aber gerade keine Entscheidungskorrekturen. Vielmehr vermeidet der jeweilige Jurist die aufgrund der Unbilligkeit der Lösung drohende Korrektur durch Ausle...Date
2014-05-28Type
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oai:books.openedition.org:chbeck/1206urn:doi:10.4000/books.chbeck.1206
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urn:eisbn:9782821846456
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