Abstract
„Smart Home: Hacker übernehmen Kontrolle über Thermostat“,„Medjacking – Attacke auf Herzschrittmacher“, „Inside the Cunning, Unprecedented Hack of Ukraine’s Power Grid“, „Ransomware: Erpressung per Lösegeld-Trojaner“, „Tesla’s Self-Driving System Cleared in Deadly Crash.“ Schlagzeilen wie diese beschreiben den digitalisierten Täter der heutigen Zeit. Die Liste der Beispiele an modernen Straftaten lässt sich zwanglos erweitern durch Phänomene wie Online-Pornographie, Online-Glückspiel und Geldwäsche, digitale Erpressung, Cybermobbing und überhaupt Hate speech im Internet oder durch Eingriffe in die Privatsphäre über das Internet. Wie stets, wenn der technische Fortschritt für den Einzelnen und die Gesellschaft Vorteile bringt, zeigt sich auch bei der fortschreitenden Digitalisierung die Kehrseite der Medaille, nämlich der Kriminelle, der die neu eröffneten Möglichkeiten zu verpönten Zwecken nutzt. Was der solcherart digitalisierte Täter für das gerichtliche Strafrecht bedeutet, möchte ich im Folgenden exemplarisch beleuchten. Date
2017-12-01Type
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oai:doaj.org/article:d9b5a83287474d08823958812d5c920910.25364/1.4:2017.2.6
2409-6911
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