Author(s)
Chen, Shih-ChenKeywords
100 Philosophie und PsychologieDas moralische Gefühl
Der kategorische Imperativ
Ding an sich.
Freiheit
Juristisch
Urteilskraft
Zurechenbar
Zurechenbarkeit
Freedom
Judgement
Responsible
Responsilbility
The Categorial Imperative
The moral sense
Thing in itself.
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AbstractIn der vorliegenden Arbeit versuche ich, Kants reine Ethik kritisch zu beleuchten, indem ich ihre Darstellung mit einer Analyse der Freiheit und der Zurechenbarkeit bei Kant verbinde. Freiheit und Zurechenbarkeit sind zwar nur zwei von vielen anderen sittlichen Begriffen in Kants Ethik - wie beispielsweise Autonomie, kategorischer Imperativ oder höchstes Gut -, aber nach meiner Interpretation sind diese beiden Begriffe die Kernpunkte, durch welche sich die Entwicklung der reinen Ethik zeigen lässt. Die »Kritik der reinen Vernunft« lässt sich als Anfangspunkt und die »Religion« als Schlusspunkt der Kantischen reinen Ethik verstehen. Kant hat sie in beiden Büchern durch dieselbe Strategie gerechtfertigt: Um die Zurechenbarkeit zu erklären, müsse man die Freiheit annehmen. Nach Kant ist also die Freiheit die notwendige Bedingung für das Verständnis der Zurechenbarkeit. Der Freiheitsbegriff unterscheidet sich in den beiden Werken allerdings deutlich. In der »Kritik der reinen Vernunft« weist die Freiheit auf die übersinnliche Idee der reinen Vernunft hin. Die reine Vernunft fungiert hier als der Grund für die Allgemeinheit des Sittengesetzes, als der sogenannte bloße Gesetzgeber. In der »Religion« wird die Freiheit hingegen als die freie Willkür verstanden. Die freie Willkür ist zwar auch der Gesetzgeber, aber sie trifft Entscheidungen und nimmt Maximen auf, enthält also die Möglichkeit einer bösen Gesinnung. Welcher der beiden Freiheitsbegriffe ist geeignet, die Zurechenbarkeit zu erklären? Um diese Frage zu beantworten, werde ich überprüfen, welche Freiheitsauffassung sich mit der Identität des Willens vereinbaren lässt, denn die Zurechenbarkeit setzt diese Identität unbedingt voraus. Unter dieser Identität verstehe ich, dass es einen Urheber gibt, der sowohl böse als auch gute Gesinnungen haben kann. Nach meiner Auffassung zerstört das Verständnis der Freiheit als übersinnliche Idee diese Identität, denn eine solche Freiheit als der Grund für die Allgemeinheit des Sittengesetzes trennt sich von dem menschlichen Willen, der als der Urheber einer bösen Handlung verstanden wird. In der Tat kann ein Wille nicht zurechenbar sein, wenn er immer durch den sinnlichen Trieb bestimmt würde: Er könnte sich nicht selbst bestimmen. Aber die Vernunft könnte nach diesem Verständnis auch nicht als der Urheber einer bösen Handlung gelten, denn sie wird immer für moralisch gehalten. In diesem Zusammenhang wird das zurechenbare Subjekt unmöglich. Diese Schwierigkeit lässt sich auflösen, wenn man die Freiheit von dem Standpunkt des menschlichen Willens aus versteht, wie Kant sie in der »Religion« aufgefasst hat. In diesem religiösen Entwurf wird Freiheit in Bezug auf die Willkür nicht mehr als etwas Übersinnliches betrachtet, sondern als eine Beschaffenheit des Willens, Maximen (gute oder böse) frei aufzunehmen. Wenn man die Freiheit als eine solche Beschaffenheit versteht, verschwindet die Schwierigkeit des Dualismus, und die Zurechenbarkeit wird möglich. In der vorliegenden Arbeit gehe ich aus drei Richtungen auf Kants reine Ethik und die Frage nach Freiheit und Zurechenbarkeit ein: 1. vom Standpunkt der reinen Vernunft, 2. vom Standpunkt des menschlichen Willens,3. vom Standpunkt der freien Willkür.Demzufolge teilt sich meine Arbeit in drei Kapitel, nämlich ein Vernunft - Kapitel , ein Wille - Kapitel und ein Willkür - Kapitel 1.Von der reinen Vernunft In diesem Kapitel zeige ich, wie Kant in dem Dialektik - Kapitel der »Kritik der reinen Vernunft« die Freiheit kosmologisch behandelt und sie anhand der Zurechenbarkeit mit dem sittlichen Thema verbindet. Dann werde ich zeigen, dass Kants Lösung der dritten Antinomie problematisch ist. Die Schwierigkeit liegt meiner Meinung nach in einem Dualismus von Freiheit und Natur. Ich stelle weiter dar, dass Kant diese Freiheitsauffassung in die »Kritik der praktischen Vernunft« und in die »Grundlegung« übernimmt, um den Begriff der Autonomie auszuführen. 2.Vom menschlichen Willen Nachdem ich im ersten Kapitel gezeigt habe, dass der Dualismus sich vom Standpunkt der reinen Vernunft aus nicht vermeiden lässt und die Zurechenbarkeit somit unverständlich bleibt, belege ich im zweiten Kapitel durch eine Untersuchung des kategorischen Imperativs und des moralischen Gefühls in Bezug auf den menschlichen Willen, wie die Zurechenbarkeit möglich wird. Die Pflicht wird bei Kant nicht auf die reine Vernunft, sondern auf den menschlichen Willen bezogen, der einerseits der Gesetzgeber, anderseits aber auch das Wesen ist, welches das Sittengesetz brechen will. Die Pflicht ist also nicht unübertretbar, sondern enthält ein gesetzmäßiges und gleichzeitig die Offenheit für ein gesetzwidriges Motiv. Der Pflichtbegriff ist Ausdruck der Identität des Willens. In diesem Zusammenhang wird die Zurechenbarkeit möglich. Nach Kants Ausführung bezieht sich das moralische Gefühl auf die Erkenntnis des Sittengesetzes. Man wird nur zurechenbar, wenn man das Sittengesetz, dem man untergeordnet ist, erkannt hat. Die Erkenntnis des Sittengesetzes (das moralische Gefühl) ist also die Bedingung für die Möglichkeit der Zurechenbarkeit. Bei der Unterdrückung der Neigung ist das moralische Gefühl sowohl mit dem pflichtmäßigen als auch dem pflichtwidrigen Bewusstsein. Somit zeigt auch das moralische Gefühl die Einheit des Willens und macht die Zurechnung möglich. 3.Die entscheidende Wende in der »Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft« Es ist Kant in seiner Ausführung über Pflicht und Gefühl nicht völlig gelungen, die Zurechenbarkeit zu rechtfertigen, denn er sieht hier die Natur (die Neigung) als den Grund der Übertretung des Sittengesetzes an. Im Gegensatz dazu heißt es in der »Religion«, dass die Natur in Bezug auf die Sitten neutral sei und der Grund dafür, dass der Mensch das Sittengesetz breche, nicht in der Natur, sondern in seiner eigenen Entscheidung liege: Der Mensch lässt zu, dass etwas Gesetzwidriges zu seiner Maxime wird. Die Freiheit in Bezug auf eine solche Zulassung wird nicht als eine übersinnliche Idee ohne Möglichkeit einer bösen Gesinnung verstanden, sondern als eine freie Willkür, die spontan entweder eine gesetzwidrige oder gesetzmäßige Maxime aufnehmen kann. Erst in diesem Zusammenhang wird die persönliche Identität wirklich möglich.
Date
2003Type
TextIdentifier
oai:oai.datacite.org:7187985doi:10.14279/depositonce-656
uri:urn:nbn:de:kobv:83-opus-5583
uri:http://depositonce.tu-berlin.de/handle/11303/953
DOI
10.14279/depositonce-656Copyright/License
Terms of German Copyright Lawae974a485f413a2113503eed53cd6c53
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