Swiss Academy of Medical Sciences2019-09-252019-09-252012-05-302008http://hdl.handle.net/20.500.12424/185588"Die Entnahme eines Organs bei einem lebenden Spender stellt einen Eingriff in die persönliche und körperliche Inte grität dar und ist nur mit expliziter Einwilligung des Spenders erlaubt. Die Risiken einer Lebendspende sind abhängig vom gespendeten Organ. Bei sorgfältiger Abklärung sind diese zwar als niedrig einzustufen, sie können aber nie ganz ausgeschlos sen werden. Einerseits setzt sich der Spender den Gefahren aus, die jeder operative Eingriff mit sich bringt, und ande rerseits besteht die Möglichkeit, dass er längerfristige Folgen der Organspende tragen muss. Besonderes Gewicht kommt deshalb der umfassenden und angepassten Information und Aufklärung des Spenders und seiner Einwilligung zu. Insbe sondere muss die Freiwilligkeit gewährleistet sein. Aus diesem Grund muss ausgeschlossen werden, dass Menschen zu einer Organspende gedrängt werden" (p. 3)gerWith permission of the license/copyright holderhealth ethicsbioethicsorgan transplantationBioethicsMedical ethicsHealth ethicsLebendspende von soliden Organen (Solid organ donation by living persons)Preprint