Eidgenössische Ethikkommission für die Gentechnik im ausserhumanen Bereich (EKAH)2019-09-252019-09-252012-07-092000http://hdl.handle.net/20.500.12424/186236"Die EKAH stellt sich gegen ein gesetzliches Verbot der Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen (GVO). Sie tritt hingegen mehrheitlich ein für ein Moratorium für kommerzielle Freisetzungen und Versuche, die unmittelbar der Inverkehrbringung von GVO dienen. Im Falle von forschungsrelevanten Freisetzungsversuchen empfiehlt sie ein strenges Bewilligungsverfahren. Die Kommission versteht das Moratorium auf keinen Fall als Denkpause im Prozess der ethischen Beurteilung von GVO. Sie beabsichtigt, den ethischen Dialog und die öffentliche Debatte aktiv zu fördern. Dabei trägt sie den Erfahrungen, die auf internationaler Ebene mit der Freisetzung von GVO während dieser Zeit gewonnen werden, Rechnung. Sie empfiehlt überdies, dass die Zeit des Moratoriums genutzt wird für vergleichende, Alternativmethoden gewidmete Forschung." (p.1)gerWith permission of the license/copyright holderhealth ethicsbioethicsgenetically modified organismsBioethicsHealth ethicsStellungnahme der EKAH zur Regelung von Freisetzungen gentechnisch veränderter OrganismenPreprint