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Hilfe für Verwundete – eine zentrale Pflicht der Menschlichkeit
Bouvier, Paul
Bouvier, Paul
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In Zeiten von Krieg und bewaffneten Konflikten sind alle Seiten verpflichtet, kampfunfähig gewordene Verwundete und Kranke sowohl bei den eigenen Truppen als auch in den gegnerischen Reihen ohne Unterschied zu retten und zu versorgen. Diese Verpflichtung ist ein zentraler Grundsatz des humanitären Völkerrechts. Seit einigen Jahren schenken sowohl die Philosophie als auch die Rechts- und Politikwissenschaften dem Umgang mit Feinden beachtliche Aufmerksamkeit – insbesondere angesichts globaler Bedrohungen und des Terrorismus. Bislang galt das Interesse vor allem dem Folterverbot und der Suche nach Antworten auf den Terrorismus; die Versorgung kranker oder verwundeter Gegner blieb bislang weitgehend unbeachtet, so als handele es sich um eine eher zweitrangige Angelegenheit. Möglicherweise erscheint diese Aufgabe als so selbstverständlich und allgemein akzeptiert, dass sie keiner gesonderten Erwähnung bedürfte. Oder vielleicht hofft man, die Erfüllung dieser Pflicht ergäbe sich ganz von selbst durch das Verbot der Anwendung extremer Gewalt und Folter. Diese Annahmen greifen jedoch zu kurz. Die Pflicht, Kranke und Verwundete zu retten und zu versorgen, ist keinesfalls zweitrangig. Sie ist sogar zentraler Bestandteil des humanitären Völkerrechts. Zwar wurde dessen Geltung jüngst in verschiedenen Publikationen über medizinethische Fragen in Konflikten in Frage gestellt. Doch die unparteiische Versorgung verwundeter Gegner könnte durchaus ein wesentlicher Schritt zur Achtung der Menschenwürde und zur Verhinderung extremer Übergriffe und Gewalt sein.
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Type
Article
Date
2015
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